Mit seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Rechtssache C-203/22) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine weitreichende Entscheidung getroffen: Unternehmen wie die SCHUFA müssen bei automatisierten Entscheidungsprozessen – insbesondere beim Scoring – umfassend offenlegen, wie einzelne Scorewerte konkret zustande kommen.
Der Gerichtshof stützt sich dabei auf Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO, der jeder betroffenen Person ein Recht auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ der automatisierten Entscheidungen garantiert.
Was bedeutet das EuGH-Urteil konkret?
Der EuGH stellt klar:
- Die betroffene Person muss umfassend informiert werden, welche personenbezogenen Daten zur Score-Berechnung verwendet wurden.
- Ebenso müssen die Verfahren und Gewichtungen dargelegt werden, die zu dem konkreten Score führen.
- Die Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich aufbereitet sein.
Allgemeine Aussagen oder bloße Nennung einer Formel genügen nicht
Der Betroffene muss nachvollziehen können:
- Welche Faktoren genau eingeflossen sind,
- wie stark sie gewichtet wurden,
- und welche Veränderungen einzelner Faktoren den Score beeinflussen würden.
Willkürliche Schlechtbewertungen sind nicht mehr hinzunehmen
Das Urteil erteilt willkürlichen oder undurchsichtigen Schlechtbewertungen eine klare Absage.
Folgen für die SCHUFA
Die SCHUFA ist nun verpflichtet, ihr Vorgehen bei der Erstellung eines Scores vollständig offen zu legen. Damit wird es für Betroffene endlich möglich:
- Ungerechtfertigte Schlechtbewertungen anzugreifen,
- Fehler aufzudecken und zu korrigieren,
- ihren Score aktiv zu verbessern.
Hier setzen wir als erfahrene Rechtsanwälte an:
Durch die Offenlegung können wir gezielt die Fehler in der Scoreberechnung identifizieren und für unsere Mandanten eine Verbesserung des Scores und auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erreichen.
Geschäftsgeheimnisse schützen die SCHUFA nicht pauschal.
Besonders wichtig: Der EuGH stellt klar, dass ein angebliches Geschäftsgeheimnis kein Grund sein darf, die vollständige Auskunft zu verweigern.
Fazit: Gegen ungerechtfertigte SCHUFA-Scorewerte – jetzt handeln!
Wenn die SCHUFA Ihnen einen unverständlichen oder schlechten Score zuordnet, haben Sie jetzt das Recht, eine umfassende Offenlegung zu verlangen.
Wir setzen für Sie durch:
- Einsicht in die tatsächliche Berechnung,
- Berichtigung falscher Daten,
- Geltendmachung von Schadensersatz.