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Willkürliches Schlecht-Scoring

Willkürlich schlechter SCHUFA-Score – ohne
negativen Eintrag?

Sie haben keinen negativen Eintrag bei der SCHUFA – und trotzdem einen schlechten Score?
Dann sind Sie nicht allein. Immer mehr Verbraucher stellen fest: Trotz pünktlicher Zahlungen, ohne Schulden oder Inkassoerfahrung, erhalten sie auffallend niedrige Bonitätswerte. Die Folge: Kreditablehnungen, Probleme beim Wohnungswechsel oder gescheiterte Vertragsabschlüsse.

Was viele nicht wissen:

Ein schlechter SCHUFA-Score muss nicht zwingend auf einen Negativeintrag zurückgehen.
Auch scheinbar harmlose Daten – etwa häufige Adresswechsel, geringe Vertragsaktivität oder die bloße Wohnlage – können in das Scoring einfließen und zu einer systematisch schlechteren Bewertung führen.

Hinzu kommt: Immer wieder treten bei Wirtschaftsauskunfteien auch Verwechslungen auf – etwa durch ähnliche Namen, falsche Geburtsdaten oder fehlerhafte Zuordnungen.
Solche Fehler bleiben oft lange unbemerkt und können Ihre Bonität erheblich beeinträchtigen.

Was bedeutet willkürliches Scoring?

Die SCHUFA berechnet sogenannte Scorewerte auf Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten. Problematisch wird es, wenn diese Bewertungen auf rein statistischen Annahmen beruhen – ohne belastbare individuelle Grundlage.

Beispiel:

Ein junger Verbraucher ohne Kreditgeschichte, ohne Schulden, aber mit mehreren Wohnortwechseln erhält plötzlich einen Score von nur 85 %. Die Person selbst ist absolut zahlungsfähig – die schlechte Bewertung basiert lediglich auf fehlenden oder statistisch „auffälligen“ Daten.

Wo liegt das Problem?

Ein schlechter Score kann gravierende Auswirkungen haben – auch ohne negativen Eintrag:

  • Kreditanträge werden abgelehnt
  • Vermieter entscheiden sich gegen Ihre Bewerbung
  • Mobilfunk- und Leasingverträge scheitern
  • Finanzielle Nachteile ohne nachvollziehbare Begründung

Und das, obwohl kein einziges Zahlungsversäumnis vorliegt.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Wir sind eine auf datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen mit der SCHUFA spezialisierte Kanzlei.
Bereits 2018 konnten wir eines der ersten erfolgreichen Urteile gegen die SCHUFA nach Einführung der DSGVO vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-05 O 151/18) erzielen.

Unsere Leistungen im Bereich SCHUFA-Scoring:

  • Überprüfung Ihres Scorewertes und der Bewertungslogik
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO
  • Prüfung und Geltendmachung von Berichtigungs- oder Löschungsansprüchen
  • Vertretung bei algorithmischer Diskriminierung
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO

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Anhand des nachfolgenden Fragebogens können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen. In Eilfällen können wir Ihnen auch eine telefonische Besprechung innerhalb von 24 Stunden mit einem Rechtsanwalt anbieten.

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