Warum ein negativer SCHUFA-Eintrag
so problematisch ist
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre finanzielle Freiheit erheblich einschränken:
Ob Kredite, Mietverträge oder Mobilfunkverträge – ein schlechter SCHUFA-Score führt häufig zu Ablehnungen oder schlechteren Konditionen.
Daher ist es wichtig, unberechtigte, veraltete oder fehlerhafte SCHUFA-Einträge so schnell wie möglich entfernen zu lassen.
Wann kann ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Ein Eintrag kann entfernt werden, wenn:
- Die Forderung erledigt ist und die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen (s. dazu unseren Blogbeitrag zum Urteil des OLG Köln)
- Der Eintrag unzutreffend oder fehlerhaft ist
- Die Einmeldung unzulässig oder ohne ausreichende Information erfolgt ist. Oft werden die gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 BDSG nicht eingehalten
- Der Einmelder (z. B. Bank oder Inkassounternehmen) den Eintrag widerruft
- Die Datenverarbeitung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt
Unser Vorgehen bei der Löschung
eines negativen SCHUFA-Eintrags
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen im Rahmen unseres Frage-Antwortsystems zunächst allgemein und kostenlos, ob der Eintrag anfechtbar ist. Falls Ansatzpunkte bestehen, setzen wir uns mit Ihnen entsprechend in Kontakt.
2. Prüfung der SCHUFA-Daten und weiterer Informationen
Wir prüfen Ihre weiteren SCHUFA-Daten und analysieren Ihren individuellen Rechtsfall. Zur Durchführung einer umfassenden rechtlichen Prüfung benötigen wir eine aktuelle und vollständige SCHUFA-Auskunft.
3. Beratung zum weiteren Vorgehen.
Nach eingehender Prüfung ihrer individuellen Rechtslage besprechen wir das weitere Vorgehen im Rahmen einer Beratung mit Ihnen. Telefonisch oder vor Ort.
4. Durchsetzung Ihrer Rechte – notfalls gerichtlich
Wir setzen Ihre Ansprüche auf Löschung/ Widerruf und Schadensersatz fundiert durch. Wenn erforderlich, klagen wir für Sie.
Warum wir?
- Schnelle Erstberatung innerhalb von 24 Stunden
- Keine Massenverfahren, sondern individuelle, rechtssichere Bearbeitung
- Erfahren in Verfahren gegen SCHUFA, Banken, Inkassounternehmen
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