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Negativen SCHUFA Eintrag entfernen

Warum ein negativer SCHUFA-Eintrag
so problematisch ist

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre finanzielle Freiheit erheblich einschränken:
Ob Kredite, Mietverträge oder Mobilfunkverträge – ein schlechter SCHUFA-Score führt häufig zu Ablehnungen oder schlechteren Konditionen.

Daher ist es wichtig, unberechtigte, veraltete oder fehlerhafte SCHUFA-Einträge so schnell wie möglich entfernen zu lassen.

Wann kann ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?

Ein Eintrag kann entfernt werden, wenn:

  • Die Forderung erledigt ist und die gesetzliche Speicherfrist abgelaufen (s. dazu unseren Blogbeitrag zum Urteil des OLG Köln)
  • Der Eintrag unzutreffend oder fehlerhaft ist
  • Die Einmeldung unzulässig oder ohne ausreichende Information erfolgt ist. Oft werden die gesetzlichen Voraussetzungen des § 31 BDSG nicht eingehalten
  • Der Einmelder (z. B. Bank oder Inkassounternehmen) den Eintrag widerruft
  • Die Datenverarbeitung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt

Unser Vorgehen bei der Löschung
eines negativen SCHUFA-Eintrags

1. Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen im Rahmen unseres Frage-Antwortsystems zunächst allgemein und kostenlos, ob der Eintrag anfechtbar ist. Falls Ansatzpunkte bestehen, setzen wir uns mit Ihnen entsprechend in Kontakt.

2. Prüfung der SCHUFA-Daten und weiterer Informationen

Wir prüfen Ihre weiteren SCHUFA-Daten und analysieren Ihren individuellen Rechtsfall. Zur Durchführung einer umfassenden rechtlichen Prüfung benötigen wir eine aktuelle und vollständige SCHUFA-Auskunft.

3. Beratung zum weiteren Vorgehen.

Nach eingehender Prüfung ihrer individuellen Rechtslage besprechen wir das weitere Vorgehen im Rahmen einer Beratung mit Ihnen. Telefonisch oder vor Ort.

4. Durchsetzung Ihrer Rechte – notfalls gerichtlich

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Löschung/ Widerruf und Schadensersatz fundiert durch. Wenn erforderlich, klagen wir für Sie.

Warum wir?

  • Schnelle Erstberatung innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Massenverfahren, sondern individuelle, rechtssichere Bearbeitung
  • Erfahren in Verfahren gegen SCHUFA, Banken, Inkassounternehmen

Jetzt SCHUFA-Eintrag prüfen lassen

Sie möchten wissen, ob Ihr SCHUFA-Eintrag gelöscht werden kann?
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Anhand des nachfolgenden Fragebogens können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen. In Eilfällen können wir Ihnen auch eine telefonische Besprechung innerhalb von 24 Stunden mit einem Rechtsanwalt anbieten.

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