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Hilfe bei SCHUFA-Problemen und negativen Einträgen

Wir unterstützen Sie schnell und kompetent bei Problemen mit Einmeldern, der SCHUFA selbst oder anderen Auskunfteien.


Negativen SCHUFA Eintrag entfernen


Willkürliches Schlecht-Scoring


Andere Rechtsdienstleistungen

Ihre Experten für die Löschung
negativer SCHUFA-Einträge

Wir unterstützen Sie umfassend bei:

  • Negative Einträge oder fehlerhafte Einmeldungen bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien
  • Negativeinträge durch Banken, Mobilfunkanbieter, Inkassounternehmen und andere Firmen
  • Willkürliche Verschlechterung des SCHUFA-Scores ohne nachvollziehbare Anhaltspunkte
  • Einträge über Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungen
  • Fehlerhafte Datenverarbeitung und unberechtigte Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
  • Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen
    Unrechtmäßige Eintragungen können zu finanziellen Nachteilen führen. Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend.

Ihre Vorteile bei uns

  • Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb weniger Minuten durch unser Frage-Antwort-System
  • In dringenden Fällen können wir eine Erstberatung innerhalb von 24 Stunden anbieten.
  • Keine Massenverfahren – individuelle Lösungsansätze für Ihre SCHUFA-Probleme

Im Gegensatz zu vielen Anbietern betreiben wir keine Massenverfahren.
Wir entwickeln für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – statt pauschale Standardlösungen anzuwenden.

Gerade im Bereich der SCHUFA und Einmeldern ist die Rechtsprechung aktuell sehr in Bewegung:
Viele Rechtsfragen sind noch nicht höchstrichterlich geklärt oder befinden sich im Wandel. Es bringt wenig, auf unsichere Massenklagen zu setzen, die möglicherweise jahrelang dauern oder auf wackeliger rechtlicher Grundlage stehen.

Unser Ansatz

Individuelle, belastbare und rechtssichere Lösungen für Ihre persönliche Situation – immer mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung und Ihre bestmögliche Position.

  • Erfahrung: Spezialisierung auf Datenschutzrecht und SCHUFA-Verfahren
  • Erfolge: Zahlreiche erfolgreiche Löschungen und Score-Verbesserungen

(Referenzen anwalt.de/ google)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ihre kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erhalten Sie direkt über die offizielle Webseite: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie unter dem Bereich „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“.
Diese kostenlose SCHUFA-Auskunft enthält alle gespeicherten Daten. Achten Sie darauf, nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft zu wählen, wenn Sie Ihre eigenen SCHUFA-Daten auch kostenlos einsehen können.

Eine Löschung ist möglich, wenn der Eintrag unberechtigt, falsch, veraltet oder nicht mehr aktuell ist.
Auch bei formalen Fehlern oder einer unzulässigen Datenverarbeitung kann ein Anspruch auf Löschung bestehen.

In der Regel bleiben negative Einträge drei Jahre nach Erledigung gespeichert.
Das Urteil des OLG Köln (Urteil v. 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) stellt die bisherige Praxis der SCHUFA zwar in Frage, jedoch ist hiergegen bereits eine Revision beim BGH anhängig. Daher bietet die Entscheidung zwar einen zusätzlichen Ansatzpunkt für eine Löschung, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung (s. Blogbeitrag zur Entscheidung des OLG Köln). In vielen Fällen lassen sich im Rahmen einer maßgeschneiderten Bearbeitung deutlich schnellere und erfolgversprechendere Wege zur Löschung finden.

Fehlerhafte oder veraltete Einträge verschlechtern den Score erheblich.
Durch die Löschung unberechtigter Einträge und die Korrektur falscher Daten kann sich der Score nachhaltig verbessern.

Je nach Einzelfall kann eine Löschung des negativen SCHUFA-Eintrags bereits innerhalb weniger Tage erfolgreich umgesetzt werden. In komplexeren Fällen kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Erfolgsaussichten hängen stets von den individuellen Umständen ab – wir prüfen diese sorgfältig, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Willkürliche Verschlechterungen ohne erkennbaren Grund sind angreifbar.
Wir prüfen, ob die Scoreberechnung datenschutzrechtlich korrekt erfolgt ist und setzen Ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung oder Schadensersatz durch.

Daten kommen meist von:

  • Banken und Kreditinstituten
  • Kreditkartenunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Inkassodienstleistern
  • Versandhändlern und Leasinggesellschaften

Nicht jede Meldung ist rechtmäßig – wir prüfen jede Einmeldung individuell.

Ja, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger oder unrechtmäßig gespeicherter Daten.

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Nach individueller Prüfung Ihres Falls erhalten Sie ein transparentes Kostenangebot. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kommt diese in der Regel für die Kosten auf.

Wir bearbeiten jeden Fall individuell und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Gerade weil die Rechtsprechung derzeit im Wandel ist, vermeiden wir unsichere Massenklagen und setzen auf rechtssichere, maßgeschneiderte Lösungen.

Der SCHUFA-Score ist ein numerischer Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Ein hoher Score signalisiert eine gute Bonität, während ein niedriger Score auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hinweist. Banken, Vermieter und andere Vertragspartner nutzen diesen Score, um Entscheidungen über Kredite, Mietverträge oder andere Verträge zu treffen. Ein schlechter Score kann daher zu Ablehnungen führen.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Anhand des nachfolgenden Fragebogens können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen. In Eilfällen können wir Ihnen auch eine telefonische Besprechung innerhalb von 24 Stunden mit einem Rechtsanwalt anbieten.

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