Haben Sie eine negative SCHUFA-Auskunft?

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Stellen Sie Ihre Kreditwürdigkeit wieder her


Willkommen bei De Backer & Frank – hier unterstützen wir Sie umfassend bei allen Anliegen rund um das Rechtsgebiet SCHUFA. Ob Sie unter negativen SCHUFA-Einträgen leiden oder festgestellt haben, dass Ihr Scorewert unberechtigt verschlechtert wurde – wir sind Ihre Ansprechpartner. Mit unserer hervorragenden Expertise helfen wir Ihnen, Ihre Bonität wiederherzustellen und Ihre finanzielle Handlungsfreiheit zurückzugewinnen.

Unser Leistungsangebot im Überblick

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre finanzielle Freiheit erheblich einschränken:
Ganz gleich, ob es um die Beantragung eines Kredits, den Abschluss eines Mietvertrags oder den Erwerb eines neuen Mobilfunkvertrags geht – ein schlechter SCHUFA-Score kann zur echten Hürde werden.

Banken und Vermieter prüfen in der Regel die Bonität, bevor sie einen Vertrag abschließen. Ist der Score negativ, führt das häufig zu Ablehnungen, strengeren Auflagen oder deutlich ungünstigeren Konditionen. Auch alltägliche Dinge wie das Ratenkaufen im Onlinehandel oder der Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter können durch einen negativen SCHUFA-Eintrag erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.

Sie haben keinen negativen Eintrag bei der SCHUFA – und trotzdem einen schlechten Score?
Dann sind Sie nicht allein. Immer mehr Verbraucher und Unternehmer machen die gleiche frustrierende Erfahrung: Obwohl sie all ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, keine Schulden haben und nie mit Inkassoverfahren in Berührung kamen, wird ihnen ein überraschend niedriger SCHUFA-Score bescheinigt.

Die Auswirkungen sind oft gravierend: Kreditanfragen werden abgelehnt, Mietinteressenten erhalten Absagen, und auch beim Abschluss von Mobilfunk-, Leasing- oder Energieverträgen stoßen Betroffene auf unerwartete Hürden. Das führt zu erheblichen Nachteilen im Alltag und Beruf – ohne dass die Betroffenen genau wissen, warum.

Auch bei Auskunfteien wie Creditreform, CRIF, Bürgel oder Infoscore treten ähnliche Probleme wie bei der SCHUFA auf. Fehlerhafte, veraltete oder intransparente Einträge können zu falschen Risikoeinschätzungen führen – mit spürbaren Folgen für Kreditentscheidungen, Vertragsabschlüsse oder sogar berufliche Chancen.

Oft merken Betroffene erst bei einer Ablehnung, dass überhaupt Daten gespeichert sind – und haben dann Mühe, ihre Bonität wiederherzustellen.

Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Bei den meisten rechtlichen Auseinandersetzungen im Rechtsgebiet SCHUFA übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

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So unterstützen

wir Sie

Kostenlose
Ersteinschätzung

Anhand des nachfolgenden Fragebogens können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen.

Gemeinsame
Strategie

Wir erläutern Ihnen anschließend alle Möglichkeiten um eine Verbesserung Ihrer SCHUFA-Auskunft herbeizuführen. In Eilfällen können wir Ihnen auch eine telefonische Besprechung mit einem Anwalt innerhalb von 24 Stunden anbieten.

Außergerichtliche
Einigung

Wir verhandeln mit der SCHUFA oder dem meldenden Unternehmen, um Ihre Auskunft schnell und effektiv verbessern oder korrigieren zu lassen.

Gerichtliche
Schritte

Führt eine gütliche Einigung nicht zum Erfolg, erstreiten wir Ihr Rechtsziel auch gerichtlich.

Was ist die SCHUFA und was macht sie?

Die SCHUFA Holding AG (Sitz in Wiesbaden) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei.

Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten vonVerbrauchern, welche ihr von Partnerunternehmen wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Versicherungen gemeldet werden. Aus diesen Daten berechnet die SCHUFA einen Scorewert (zwischen 1 und 100 Prozent). Je höher der Wert, desto besser wird Ihre Bonität eingeschätzt.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag liegt vor, wenn Vertrags- oder Zahlungspflichten verletzt wurden oder entsprechende Angaben (z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis) vorliegen. Dieses „Negativmerkmal“ verschlechtert Ihren SCHUFA-Score deutlich.

Häufige Fragen rund um negative SCHUFA-Einträge

Ihre kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erhalten Sie direkt über die offizielle Webseite https://www.meineschufa.de/de/datenkopie unter dem Bereich „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“.
Diese kostenlose SCHUFA-Auskunft enthält alle gespeicherten Daten. Achten Sie darauf, nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft zu wählen, wenn Sie Ihre eigenen SCHUFA-Daten auch kostenlos einsehen können.

Eine Löschung ist möglich, wenn der Eintrag unberechtigt, falsch, veraltet oder nicht mehr aktuell ist.
Auch bei formalen Fehlern oder einer unzulässigen Datenverarbeitung kann ein Anspruch auf Löschung bestehen.

In der Regel bleiben negative Einträge drei Jahre nach Erledigung gespeichert.
Das Urteil des OLG Köln (Urteil v. 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) stellt die bisherige Praxis der SCHUFA zwar in Frage, jedoch ist hiergegen bereits eine Revision beim BGH anhängig. Daher bietet die Entscheidung zwar einen zusätzlichen Ansatzpunkt für eine Löschung, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung (s. Blogbeitrag zur Entscheidung des OLG Köln). In vielen Fällen lassen sich im Rahmen einer maßgeschneiderten Bearbeitung deutlich schnellere und erfolgversprechendere Wege zur Löschung finden.

Fehlerhafte oder veraltete Einträge verschlechtern den Score erheblich.
Durch die Löschung unberechtigter Einträge und die Korrektur falscher Daten kann sich der Score nachhaltig verbessern.

Je nach Einzelfall kann eine Löschung des negativen SCHUFA-Eintrags bereits innerhalb weniger Tage erfolgreich umgesetzt werden. In komplexeren Fällen kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Erfolgsaussichten hängen stets von den individuellen Umständen ab – wir prüfen diese sorgfältig, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.

Willkürliche Verschlechterungen ohne erkennbaren Grund sind angreifbar.
Wir prüfen, ob die Scoreberechnung datenschutzrechtlich korrekt erfolgt ist und setzen Ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung oder Schadensersatz durch.

Daten kommen meist von:

  • Banken und Kreditinstituten
  • Kreditkartenunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Inkassodienstleistern
  • Versandhändlern und Leasinggesellschaften

Nicht jede Meldung ist rechtmäßig – wir prüfen jede Einmeldung individuell.

Ja, nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger oder unrechtmäßig gespeicherter Daten.

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Nach individueller Prüfung Ihres Falls erhalten Sie ein transparentes Kostenangebot. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kommt diese in der Regel für die Kosten auf.

Wir bearbeiten jeden Fall individuell und entwickeln eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie.
Gerade weil die Rechtsprechung derzeit im Wandel ist, vermeiden wir unsichere Massenklagen und setzen auf rechtssichere, maßgeschneiderte Lösungen.

Der SCHUFA-Score ist ein numerischer Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Ein hoher Score signalisiert eine gute Bonität, während ein niedriger Score auf ein erhöhtes Ausfallrisiko hinweist. Banken, Vermieter und andere Vertragspartner nutzen diesen Score, um Entscheidungen über Kredite, Mietverträge oder andere Verträge zu treffen. Ein schlechter Score kann daher zu Ablehnungen führen.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Anhand des nachfolgenden Fragebogens können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen. In Eilfällen können wir Ihnen auch eine telefonische Besprechung innerhalb von 24 Stunden mit einem Rechtsanwalt anbieten.

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